Hausordnung

Aktuell gültige Fassung vom 11.01.2018:


  1. An der Schule wird eine gute Zusammenarbeit zwischen Lehrern, Schülern und Eltern sowie Mitarbeitern angestrebt. Dazu gehören vor allem gegenseitiges Vertrauen und Rücksichtnahme. Alle Lehrer, Schüler und Mitarbeiter pflegen einen gegenseitigen höflichen Umgangston. Dazu gehört auch das Grüßen.
     
  2. Für alle Lehrer und Schüler gilt ein pünktlicher Unterrichtsbeginn. Die Unterrichtsstunde wird vom Lehrer geschlossen.
     
  3. Sollte eine Lehrkraft ca. 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn nicht in der Klasse sein, meldet sich der Klassensprecher im Sekretariat. Der Ordnungsdienst reinigt nach Stundenende die Tafel und sorgt mit dem Fachlehrer für Ordnung in der Klasse.
     
  4. Jeder Raum wird ordentlich und sauber verlassen. Nach der letzten Stunde, die in einem Raum stattfindet, werden die Stühle hochgestellt und die Fenster geschlossen.
     
  5. Für Fahrschüler steht zur Überbrückung von Wartezeiten ein Aufenthaltsraum zur Verfügung.
     
  6. Die Fachräume dürfen nicht ohne Fachlehrer betreten werden.
     
  7. In den großen Pausen nach der 2., 4. und 6. Stunde gehen die Schüler auf den Schulhof. Bei ungünstiger Witterung wird kurz nach dem Klingeln nochmals geklingelt, um zu signalisieren, dass die Schüler im Schulhaus bleiben sollen. Eine Aufsicht auf dem Hof und im Schulhaus gibt es in diesem Fall nicht. Die Schüler gehen unmittelbar zu dem Raum, in dem sie dann Unterricht haben. Die Aufsicht übernimmt der Lehrer, der in der folgenden Stunde Unterricht hat.
     
  8. Die Schüler bewegen sich im Schulgelände ordentlich und rücksichtsvoll. Alle Einrichtungen sowie die Außenanlagen sind pfleglich zu behandeln. Beschädigungen sind dem Hausmeister zu melden. Bei mutwilliger Beschädigung sind die Schüler zum Schadenersatz verpflichtet.
     
  9. Für Papier und Abfälle stehen im Schulgebäude und auf dem Schulhof entsprechende Behälter bereit. 
     
  10. Schneeballwerfen ist auf dem Schulgelände grundsätzlich untersagt.
     
  11. Stört ein Schüler bewusst mit Gegenständen die Ordnung und Sicherheit der Schule oder den Unterricht, ist die Schule befugt, diese sicherzustellen (über Rückgabe und Zeitpunkt entscheidet die Schulleitung).
     
  12. Verfassungsfeindliche Äußerungen in jeglicher Form (Aufkleber, Aufnäher, Plakate, Kleidung etc.) sind auf dem gesamten Gelände des MELISSANTES-Gymnasiums nicht gestattet. Musik mit rassistischen, nationalsozialistischen, gewaltverherrlichenden und menschenverachtenden Inhalten ist verboten.
  13. Handys sind beim Betreten des Schulgeländes auszuschalten. In dringenden Fällen kann im Sekretariat telefoniert werden. Das Handy wird eingezogen, wenn der Unterricht oder die Ordnung in der Schule durch missbräuchliche Handynutzung gestört wird. Dazu zählen Bild-, Ton- bzw. Videoaufnahmen von Lehrern, Schülern oder anderen Personen an der Schule sowie deren Verbreitung und Veröffentlichung. Das Handy wird nur an die Sorgeberechtigten zeitnah ausgehändigt.
     
  14. Die Benutzung von Smartwatches während des Unterrichts ist untersagt.
     
  15. Um eine Gefährdung auszuschließen, müssen die Schüler Fahrräder auf dem Schulhof schieben.
     
  16. Freistellungen vom Unterricht werden grundsätzlich vorher eingeholt. Bei Krankheit erfolgt eine sofortige Information an die Schule.
     
  17. Schülern ab vollendetem 16. Lebensjahr ist es mit Zustimmung der Eltern gestattet, das Schulgelände während der Freistunde bzw. in den großen Pausen zu verlassen.
     
  18. Der Besitz, Handel und Genuss von Alkohol und Drogen sowie das Rauchen innerhalb des Schulgeländes und bei Schulveranstaltungen ist verboten.
     
  19. Alle Veranstaltungen, die in der Schule durchgeführt werden, sowie Aushänge und andere Veröffentlichungen müssen von der Schulleitung genehmigt werden.
     
  20. Schüler, die vor dem offiziellen Unterrichtsende die Schule verlassen wollen, melden sich im Sekretariat ab.
     
  21. Schulfremde Personen melden sich im Sekretariat.

 


 

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