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Wichtige Hinweise
Gültige Allgemeinverfügung und Übersicht zu Corona-Regelungen in der Schule
Veröffentlicht: 02.04.2022Gültige Allgemeinverfügung (ThuerSARS-CoV-2-KiJuS-VO) gültig bis 30. April 2022 Thüringer Verordnung zur Regelung infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen zur Eindämmungdes Coronavirus SARS-CoV-2
Lesefassung der Abmilderungsverordnung
Veröffentlicht: 08.03.2022Sehr geehrte Eltern, die Abmilderungsverordnung für das Schuljahr 2021/22 wurde als nichtamtliche Lesefassung unter https://bildung.thueringen.de/ ministerium/coronavirus veröffentlicht. Die Verkündung wird im nächsten Gesetz- und Verordnungsblatt erfolgen. Mit freundlichen Grüßen Christine Minkus-Zipfel Schulleiterin
Information zum Präsenzunterricht ab 28.03.2022 und aktuelle Regelungen
Achtung NEU!!!
Aufgrund weiterer Krankmeldungen muss die Klasse 8a am Montag, dem 28.03.2022 zu Hause bleiben. Bitte informiert euch über die Schulcloud zu erteilten Aufgaben!
Liebe Schülerinnen und Schüler,
sehr geehrte Eltern,
in der nächsten Woche werden wir wieder im Präsenzunterricht sein. Wie Sie bereits wissen, befinden wir uns in Thüringen in einer Übergangsphase. Alle im Folgenden genannten Punkte sind bis einschließlich 02.April 2022 gültig:
• Der schulische Hygieneplan ist einzuhalten. Ich erinnere daran, auf die Maskenpausen im Unterricht zu achten.
• Es ist von allen (Schülern, Lehrern, technisches Personal, Eltern) eine qualifizierte Gesichtsmaske auch im Schulhaus zu tragen. Auf dem Schulhof besteht Maskenpflicht nur, wenn der Mindestabstand (1,50m) nicht eingehalten werden kann.
• Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer, die das Tragen der Maske verweigern, haben kein Betretungsverbot mehr. Die Maskenpflicht für einrichtungsfremde Personen (Eltern, Gäste) bleibt bestehen.
• Es besteht zwei Mal wöchentlich eine Testpflicht für ungeimpfte und nicht genesene Schülerinnen und Schüler. Lehrerinnen und Lehrer können sich einmal wöchentlich testen.
• 3G-Nachweis für einrichtungsfremde Personen entfällt.
Eine wesentliche Änderung über den 02.04.2022 hinaus: Ab sofort wird die Schule keine Absonderungsverpflichtungen per E-Mail mehr versenden. Die Schule ist nicht mehr in die Kontaktnachverfolgung involviert. Sollte ein Kind sich in der Schule mittels Schnelltest positiv testen, werden weiterhin die Eltern informiert mit Aufforderung zur Durchführung eines PCR-Tests. Ist ein Kind erkrankt, so wird es in der Schule als “krank” gemeldet. Es ergeben sich daraus keine Informationspflichten der Schule an die Elternhäuser zur Absonderung.
Grundlagen dieser Informationen sind folgende Dokumente:
• Erlass des TMBJS zur Möglichkeit der Befreiung von der Teilnahme am Präsenzunterricht
• Übersicht: Coronaregeln im Überblick – Stand 22.03.2022
Bitte achten Sie immer auch auf den Vertretungsplan.
Über die weiteren Entwicklungen informieren wir Sie selbstverständlich.
Mit freundlichen Grüßen
Christine Minkus-Zipfel
Schulleiterin