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Wichtige Hinweise
Gültige Allgemeinverfügung und Übersicht zu Corona-Regelungen in der Schule
Veröffentlicht: 02.04.2022Gültige Allgemeinverfügung (ThuerSARS-CoV-2-KiJuS-VO) gültig bis 30. April 2022 Thüringer Verordnung zur Regelung infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen zur Eindämmungdes Coronavirus SARS-CoV-2
Lesefassung der Abmilderungsverordnung
Veröffentlicht: 08.03.2022Sehr geehrte Eltern, die Abmilderungsverordnung für das Schuljahr 2021/22 wurde als nichtamtliche Lesefassung unter https://bildung.thueringen.de/ ministerium/coronavirus veröffentlicht. Die Verkündung wird im nächsten Gesetz- und Verordnungsblatt erfolgen. Mit freundlichen Grüßen Christine Minkus-Zipfel Schulleiterin
Neue Allgemeinverfügung vom 19.11.2021
Sehr geehrte Eltern,
hiermit erhalten Sie die neue Allgemeinverfügung des TMBJS vom 19.11.2021 zum Vollzug der Thüringer Verordnung über die Infektionsschutzregeln zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in Kindertageseinrichtungen, der weiteren Jugendhilfe, Schulen und für den Sport (ThürSARS-CoV-2-KiJuSSp-VO), welche ab sofort gültig ist. Die Allgemeinverfügungen vom 3. und 18. November werden außer Kraft gesetzt.
Diese neue Allgemeinverfügung sieht für die Schulen keine inhaltliche Änderung vor. Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat lediglich die heute in Kraft getretenen Infektionsschutzregeln im organisierten Sport hinsichtlich des Umgangs mit 3G+ mit nachgeschärft.
In die aktualisierte Allgemeinverfügung wurde zudem eine Regelung aufgenommen, wonach bei Personen, die aufgrund einer attestierten medizinischen Kontraindikation nicht gegen das Coronavirus geimpft werden können, ein Antigen-Schnelltest (sog. Bürgertest) als Mindesttestanforderung ausreichend ist.
Mit freundlichen Grüßen
Christine Minkus-Zipfel
Schulleiterin