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Wichtige Hinweise
Lesefassung der Abmilderungsverordnung
Veröffentlicht: 08.03.2022Sehr geehrte Eltern, die Abmilderungsverordnung für das Schuljahr 2021/22 wurde als nichtamtliche Lesefassung unter https://bildung.thueringen.de/ ministerium/coronavirus veröffentlicht. Die Verkündung wird im nächsten Gesetz- und Verordnungsblatt erfolgen. Mit freundlichen Grüßen Christine Minkus-Zipfel Schulleiterin
Veröffentlichung der neuen Verordnung und der neuen Allgemeinverfügung
Sehr geehrte Eltern,
die Nichtamtliche Lesefassung der neuen Thüringer Verordnung über die Infektionsschutzregeln zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in Kindertageseinrichtungen, der weiteren Jugendhilfe, Schulen und für den Sportbetrieb (ThürSARS-CoV-2-KiJuSSp-VO) steht online zur Verfügung: https://bildung.thueringen.de/ministerium/coronavirus. Sie ist gültig ab 4. September 2021 bis 20. Februar 2022.
Des Weiteren wurde die neue Allgemeinverfügung des TMBJS zum Vollzug der Thüringer Verordnung über die Infektionsschutzregeln zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2- in Kindertageseinrichtungen, der weiteren Jugendhilfe, Schulen und für den Sport (neue ThürSARS-CoV-2-KiJuSSp-VO vom 03.09.3021) veröffentlicht. Sie ist ab 6. September 2021 gültig und auch unter https://bildung.thueringen.de/ministerium/coronavirus zu finden.
Die derzeitige Allgemeinverfügung endet zum 5. September 2021.
Die derzeitige Allgemeinverfügung endet zum 5. September 2021.
Sie können die aktuelle Verordnung und die aktuelle Allgemeinverfügung auch auf unserer Homepage in der Seitenleiste finden.
Mit freundlichen Grüßen
Christine Minkus-Zipfel
Schulleiterin