- Your browser is not supported for the Live Clock Timer, please visit the Support Center for support.
Wichtige Hinweise
Lesefassung der Abmilderungsverordnung
Veröffentlicht: 08.03.2022Sehr geehrte Eltern, die Abmilderungsverordnung für das Schuljahr 2021/22 wurde als nichtamtliche Lesefassung unter https://bildung.thueringen.de/ ministerium/coronavirus veröffentlicht. Die Verkündung wird im nächsten Gesetz- und Verordnungsblatt erfolgen. Mit freundlichen Grüßen Christine Minkus-Zipfel Schulleiterin
Vorabinformation zum Schulbetrieb nach den Osterferien
Liebe Schülerinnen und Schüler,
sehr geehrte Eltern,
das Bildungsministerium hat die aktualisierte Thüringer Verordnung zur Regelung infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen und schrittweisen weiteren Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2, gültig vom 01. bis 24. April 2021, veröffentlicht.
Ab kommender Woche soll in der Schule zwei Mal wöchentlich ein freiwilliger Selbsttest für Schüler, Lehrer, Sekretärinnen und technisches Personal möglich sein. Dazu hat der Bildungsminister Helmut Holter einen Elternbrief veröffentlicht.
Bezugnehmend auf die neue Verordnung des Bildungsministeriums erarbeitet das Landratsamt des Ilm-Kreises derzeit eine Allgemeinverfügung, die morgen (08.04.2021) veröffentlicht werden soll. In dieser Verfügung sind die Möglichkeiten des Schulbetriebs ab dem 12.04.2021 beschrieben. Wenn wir diese Verordnung erhalten, werden wir diese und den Ablauf für unsere Schule mit allen Beteiligten kommunizieren.
Da die Inzidenzzahlen im Ilm-Kreis sehr hoch sind, müssen wir uns darauf einstellen, dass die Schule für die 5. bis 9. Jahrgangsstufe geschlossen bleibt und für diese Jahrgänge Distanzunterricht erteilt wird. Die abschlussrelevanten Jahrgänge werden in Gruppen in der Schule Präsenzunterricht haben. Das gilt nicht nur für die 11. und 12. Jahrgangsstufe, sondern ab sofort auch für die 10. Jahrgangsstufe. Wir haben einen Antrag auf Beschulung der 10. Jahrgangsstufe in allen Fächern gestellt, der vom Schulamt und vom Bildungsministerium genehmigt wurde.
Detaillierte Aussagen können wir erst treffen, wenn die Allgemeinverfügung des Ilm-Kreises veröffentlicht wurde. Daher bitten wir alle Beteiligten um Geduld.
Mit freundlichen Grüßen
Christine Minkus-Zipfel
Schulleiterin