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Wichtige Hinweise
Lesefassung der Abmilderungsverordnung
Veröffentlicht: 08.03.2022Sehr geehrte Eltern, die Abmilderungsverordnung für das Schuljahr 2021/22 wurde als nichtamtliche Lesefassung unter https://bildung.thueringen.de/ ministerium/coronavirus veröffentlicht. Die Verkündung wird im nächsten Gesetz- und Verordnungsblatt erfolgen. Mit freundlichen Grüßen Christine Minkus-Zipfel Schulleiterin
Information des Essenanbieters
Sehr geehrte Eltern,
im MELISSANTES-Gymnasium in Arnstadt sind wir seit vielen Jahren für die Mittagessenversorgung Ihrer Kinder verantwortlich. Im Zuge der Mindestlohnanpassung hatten wir im
Jahr 2019 den Essenspreis auf 3,10€ erhöhen müssen. Dies war ein notwendiger Schritt, um die Leistungsfähigkeit unseres Unternehmens zu erhalten. In den vergangenen Jahren wurde der Mindestlohn zweijährlich angehoben – mit der Folge einer Kostensteigerung nicht nur im Personalbereich, sondern auch im Wareneinsatz-, Logistik- und Entsorgungsbereich. Uns als Unternehmen gelang es durch verschiedene Prozesse, die Kosten auf einem verträglichen Niveau zu halten, was uns leider im neuen Jahr mit der weiteren Anpassung des Mindestlohnes nicht mehr gelingen wird. Aus diesem Grund sehen wir uns leider veranlasst, den Essenspreis ab dem 01.01.2020 auf 3,30€ brutto pro Essensteilnehmer anzuheben.
Wir freuen uns auf eine weiterhin gute Zusammenarbeit und verbleiben
mit freundlichen Grüßen
Schmähling Catering GmbH & Co. KG
Hier der originale Elternbrief zum Download …